BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die bAV ist mit unter die älteste Säule der gesamten Altersvorsorgesystematik in der Bundesrepublik Deutschland. Alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer haben hierauf einen Rechtsanspruch. Historisch ist die bAV als Sozialleistungsgedanke entstanden. Um die zentrale Bedeutung hervorzuheben, hat der Gesetzgeber höchst attraktive Förderungen eingerichtet. Von diesen gesetzlichen Förderungen profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in beträchtlichem Maße. Das Abrufen der staatlichen Zuwendungen ist mit dem Hintergrundgedanken der stetig steigenden Altersarmut absolut handlungsnotwendig.

Die Vorteile im Überblick:

  • Es entstehen finanzielle Mehrwerte vom Arbeitgeber
  • Steuer- und Sozialversicherungsvorteil
  • Betreuung in allen Lebensphasen
  • Eine bAV ist Hartz IV sicher
  • Option zwischen Verrentung oder kompletter Kapitalleistung möglich
  • bAV ist auf neue Arbeitgeber übertragbar