betriebliche Altersvorsorge

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die bAV ist mit unter die älteste Säule der gesamten Altersvorsorgesystematik in der Bundesrepublik Deutschland. Alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer haben hierbei einen Rechtsanspruch. Historisch ist die bAV als Sozialleistungsgedanke entstanden. Um die zentrale Bedeutung hervorzuheben, hat der Gesetzgeber höchst attraktive Förderungen eingerichtet. Von diesen gesetzlichen Förderungen profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in beträchtlichem Maße. Das Abrufen der staatlichen Zuwendungen ist mit dem Hintergrundgedanken der stetig steigenden Altersarmut absolut handlungsnotwendig.

Wie funktioniert eine betriebliche Altersvorsorge?

Die bAV bietet für Unternehmen sehr interessante Aspekte. Sie stellt ein kostengünstiges und flexibles Instrument dar, um Ihre Mitarbeiter zu motivieren. Im gleichen Zuge erfüllen Sie hiermit den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die Beiträge für die bAV können vom Arbeitnehmer in Form einer Entgeltumwandlung , vom Arbeitgeber arbeitgeberfinanziert oder auch mischfinanziert werden. Dabei entlastet der Staat die bAV durch den Verzicht auf Steuer- und Sozialabgaben in der Einzahlungsphase.

Die Vorteile im Überblick:

Für den Arbeitgeber:

  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität für neue und bereits angestellte Mitarbeiter
  • Entlastung der Personalabteilung durch Übernahme der Verwaltungstätigkeiten
  • Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Integration bestehender bAV-Verträge neuer Mitarbeiter
  • Sichere Übertragung bei ausgeschiedenen Mitarbeitern

Für den Arbeitnehmer:

  • Es entstehen finanzielle Mehrwerte vom Arbeitgeber
  • Steuer- und Sozialversicherungsvorteil
  • Betreuung in allen Lebensphasen
  • Eine bAV ist Hartz IV sicher
  • Option zwischen Verrentung oder kompletter Kapitalleistung möglich
  • bAV ist auf neue Arbeitgeber übertragbar